—
Vom Bruttogehalt bis zum Betrag auf dem Konto liegen zwei Blöcke: die Beiträge zur Sozialversicherung und die Steuern. Beide werden vom Arbeitgeber direkt einbehalten und abgeführt — die Lohnabrechnung zeigt also nicht, was gezahlt wird, sondern was übrig bleibt. Wer wissen will, warum von 2.600 Euro brutto keine 2.000 Euro netto ankommen, muss nur diese beiden Blöcke kennen. Der Rest ist Rechnen.
Die Abzüge in der Reihenfolge, in der sie anfallen
Die Lohnabrechnung geht von brutto auf netto in einer festen Reihenfolge. Zuerst wird das steuerpflichtige und das beitragspflichtige Bruttoentgelt bestimmt — sie können auseinanderfallen, etwa bei einer Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge. Dann werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Parallel wird die Lohnsteuer ermittelt, dazu bei Bedarf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Was danach bleibt, ist das Nettoentgelt. Erst zum Schluss kommen Nettobe- und -abzüge dazu, etwa ein Sachbezug oder ein Vorschuss.
Für die Berechnung des Nettogehalts heißt das: Brutto minus Sozialversicherung minus Steuern gleich netto. Die Sozialversicherung ist dabei der berechenbare Teil — feste Prozentsätze, feste Grenzen. Die Steuer hängt an persönlichen Merkmalen und ist deshalb der Teil, bei dem zwei Menschen mit identischem Brutto unterschiedlich viel herausbekommen.
Sozialversicherung: die vier Beiträge und ihre Sätze 2026
Vier Zweige, alle grundsätzlich hälftig zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geteilt. Für 2026 gelten diese Sätze:
- Krankenversicherung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent, dazu der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Beides wird geteilt — der Arbeitnehmeranteil beträgt bei einer durchschnittlichen Kasse also 8,75 Prozent.
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent, hälftig also 1,8 Prozent. Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten allein — bei ihnen sind es 2,4 Prozent. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren sinkt der Arbeitnehmeranteil um je 0,25 Prozentpunkte.
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent, hälftig 9,3 Prozent.
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent, hälftig 1,3 Prozent.
Zusammengerechnet trägt eine gesetzlich versicherte Person mit Kind bei einer durchschnittlichen Krankenkasse 21,15 Prozent des Bruttoentgelts, kinderlos sind es 21,75 Prozent. In Sachsen ist die Aufteilung bei der Pflegeversicherung anders geregelt als im übrigen Bundesgebiet; dort tragen Beschäftigte einen höheren Anteil, weil ein Feiertag erhalten blieb. Und weil der Zusatzbeitrag von Kasse zu Kasse verschieden ist, unterscheidet sich das Netto bei gleichem Brutto je nach Krankenkasse um einige Euro im Monat.
Beitragsbemessungsgrenzen: ab wann der Beitrag nicht mehr mitwächst
Oberhalb bestimmter Grenzen steigen die Beiträge nicht weiter. Für 2026 gelten:
- Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 Euro im Monat, 69.750 Euro im Jahr.
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 Euro im Monat, 101.400 Euro im Jahr.
- Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in die private Krankenversicherung möglich): 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat.
Praktische Folge: Wer über diesen Grenzen verdient, hat bei einer Gehaltserhöhung einen höheren Nettoanteil, weil nur noch die Steuer mitwächst. Deshalb ist die Faustformel „vom Brutto bleibt gut die Hälfte" bei hohen Gehältern falsch — sie stimmt eher in der Mitte der Skala.
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen berechnet, den jede Lohnabrechnungssoftware abbilden muss. Grundlage ist der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr (Stand 2026) fällt keine Steuer an, danach steigt der Steuersatz stufenweise. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro, die 45 Prozent ab 277.826 Euro.
Vor der Steuerberechnung werden im Lohnsteuerabzug bereits Pauschalen abgezogen: der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale, mit der die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung steuermindernd berücksichtigt werden. Deshalb ist die Lohnsteuer deutlich niedriger, als der Tarif auf das rohe Bruttojahresgehalt ergäbe.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer — fällt aber erst an, wenn die Jahreslohnsteuer die Freigrenze von 20.350 Euro übersteigt (bei Steuerklasse III: 40.700 Euro). Darüber folgt eine Milderungszone, in der der Zuschlag langsam an die vollen 5,5 Prozent herangeführt wird. Für die große Mehrheit der Beschäftigten steht auf der Abrechnung deshalb eine Null.
Die Kirchensteuer fällt nur bei Kirchenmitgliedschaft an: 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Bundesländern.
Die Steuerklassen — und was sie wirklich ändern
Die Steuerklasse verschiebt nicht die Steuerlast, sondern nur den Zeitpunkt. Über das Jahr gerechnet zahlen alle dieselbe Einkommensteuer; die Steuerklasse bestimmt lediglich, wie viel davon monatlich einbehalten wird. Zu viel Einbehaltenes kommt über die Steuererklärung zurück, zu wenig wird nachgefordert.
- Klasse I: ledig, verwitwet oder geschieden ohne Kind im Haushalt. Der Normalfall.
- Klasse II: Alleinerziehende — mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, deshalb monatlich weniger Abzug als in Klasse I.
- Klasse III: verheiratet, wenn die Partnerin oder der Partner Klasse V hat. Der höchste Nettobetrag im Monat, dafür regelmäßig eine Nachzahlung.
- Klasse IV: verheiratet, beide verdienen ähnlich viel. Auf Antrag mit Faktor — dann verteilt sich der Abzug realistisch auf beide.
- Klasse V: das Gegenstück zu III. Der höchste monatliche Abzug, weil die Freibeträge beim Partner liegen.
- Klasse VI: für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis, ohne Freibeträge und damit mit dem stärksten Abzug.
Die Kombination III/V ist der häufigste Grund für Überraschungen: Sie erhöht das monatliche Netto der besser verdienenden Person spürbar, führt aber zur Pflichtveranlagung und häufig zu einer Nachzahlung. Wer das nicht will, nimmt IV mit Faktor.
Beispiel: 2.600 Euro brutto in Steuerklasse I
Die Sozialversicherungsbeiträge lassen sich exakt ausrechnen, weil sie feste Prozentsätze sind. Angenommen: 2.600 Euro brutto im Monat, gesetzlich versichert bei einer Kasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer.
| Position | Satz (Arbeitnehmeranteil) | Betrag im Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag | 8,75 % | 227,50 € |
| Pflegeversicherung (mit Kind) | 1,80 % | 46,80 € |
| Rentenversicherung | 9,30 % | 241,80 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,30 % | 33,80 € |
| Sozialversicherung zusammen | 21,15 % | 549,90 € |
| Lohnsteuer Klasse I | nach Tarif | Größenordnung gut 200 € |
| Solidaritätszuschlag | — | 0 € (unter der Freigrenze) |
Ohne Kind steigt der Pflegebeitrag auf 2,4 Prozent und damit auf 62,40 Euro; die Sozialversicherung summiert sich dann auf 565,50 Euro. Das Netto liegt in beiden Fällen in der Größenordnung von rund 1.800 bis 1.850 Euro. Den exakten Steuerbetrag sollten Sie nicht schätzen, sondern nachrechnen lassen: Der amtliche Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen bildet den Programmablaufplan ab, nach dem auch Ihre Lohnbuchhaltung rechnet, und berücksichtigt Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und den individuellen Zusatzbeitrag. Er ist unter bmf-steuerrechner.de erreichbar.
Der Grund, warum wir hier keine eigene Netto-Zahl auf den Cent behaupten: Der Lohnsteuerabzug hängt an einem knappen Dutzend weiterer Merkmale — Kinderfreibeträge, Freibetrag aus dem ELStAM-Verfahren, Altersentlastungsbetrag, private oder gesetzliche Versicherung. Eine Zahl, die für ein Beispiel stimmt, stimmt für den nächsten Fall nicht mehr.
Was auf der Lohnabrechnung wo steht
Die Abrechnung liest sich von oben nach unten. Im Kopf stehen die Stammdaten: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Konfession, Krankenkasse, Sozialversicherungsnummer. Darunter die Bezüge — Grundgehalt, Zulagen, Zuschläge, geldwerte Vorteile. Daraus ergeben sich zwei Zwischensummen, das Steuerbrutto und das SV-Brutto. Sie sind nicht immer gleich: Eine Entgeltumwandlung senkt beide, ein steuerfreier Zuschlag nur das Steuerbrutto, ein Dienstwagen erhöht beide.
Es folgen die gesetzlichen Abzüge in zwei Blöcken — erst Steuern, dann Sozialversicherung — und schließlich das Nettoentgelt. Wer eine Abrechnung prüfen will, rechnet die vier Sozialversicherungsbeiträge selbst nach: Sie müssen exakt den Prozentsätzen auf dem SV-Brutto entsprechen. Weicht etwas ab, liegt es fast immer an einer Beitragsbemessungsgrenze, an einem Kassenwechsel oder am Pflege-Zuschlag für Kinderlose.
Für Arbeitgeber: warum die Netto-Frage im Recruiting landet
Bewerberinnen und Bewerber vergleichen inzwischen netto, nicht brutto — und stellen die Frage im Erstgespräch. Wer darauf nur mit „das hängt von Ihrer Steuerklasse ab" antwortet, verschenkt einen Vertrauensmoment. Besser ist, die Rechnung offen zu machen: Bruttospanne nennen, den Sozialversicherungsanteil beziffern und auf den amtlichen Rechner verweisen. Das kostet nichts und wirkt sofort seriös.
Der zweite Punkt betrifft die Bausteine, die das Netto erhöhen, ohne das Brutto zu verändern: Sachbezug, Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, Fahrtkostenzuschuss, Kinderbetreuungszuschuss. Sie sind im Vergleich zweier Angebote oft der Unterschied — tauchen aber in keiner Gehaltstabelle auf. Wie eine Gehaltsspanne sauber formuliert wird, steht im Beitrag Gehaltsspanne in der Stellenanzeige. Wer wissen will, was im eigenen Beruf üblich ist, findet die amtlichen Werte im Gehaltscheck; wer in Stunden statt in Monaten rechnet, nutzt den Stundenlohn-Rechner.
Welche mittelständischen Betriebe bei Vergütung und Benefits schon nachvollziehbar aufgestellt sind, zeigt der Arbeitgeber-Katalog — filterbar nach Branche, Region und Leistungen.
Häufige Fragen
Wie berechnet man das Nettogehalt?
Vom Bruttogehalt werden zuerst die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen — 2026 zusammen 21,15 Prozent bei durchschnittlicher Krankenkasse und mindestens einem Kind, 21,75 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren. Danach folgen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Was bleibt, ist das Nettoentgelt.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?
Krankenversicherung 14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Diese Sätze werden zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geteilt; nur der Pflege-Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten für Kinderlose trägt die beschäftigte Person allein.
Was bleibt von 2.600 Euro brutto in Steuerklasse 1?
Die Sozialversicherung schlägt mit 549,90 Euro zu Buche (mit Kind) beziehungsweise 565,50 Euro (kinderlos). Zusammen mit der Lohnsteuer liegt das Netto in der Größenordnung von rund 1.800 bis 1.850 Euro ohne Kirchensteuer. Der genaue Betrag hängt an Kinderfreibeträgen, Konfession und Krankenkasse und lässt sich mit dem amtlichen Rechner des Bundesfinanzministeriums auf den Cent bestimmen.
Ab welchem Gehalt zahlt man Solidaritätszuschlag?
Erst wenn die festzusetzende Jahreslohnsteuer über 20.350 Euro liegt, bei Steuerklasse III über 40.700 Euro. Darüber folgt eine Milderungszone, in der der Zuschlag stufenweise auf 5,5 Prozent ansteigt. Für die meisten Beschäftigten fällt damit kein Solidaritätszuschlag an.
Ändert die Steuerklasse, wie viel Steuer man insgesamt zahlt?
Nein. Über das Jahr gerechnet ergibt sich dieselbe Einkommensteuer. Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel monatlich einbehalten wird — zu viel Gezahltes kommt über die Steuererklärung zurück, zu wenig wird nachgefordert. Die Kombination III/V verschiebt Liquidität ins Jahr, führt aber häufig zu einer Nachzahlung.
Warum ist mein Netto niedriger als beim Kollegen mit gleichem Brutto?
Meist liegt es an drei Stellschrauben: dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse, dem Pflege-Zuschlag für Kinderlose und der Steuerklasse. Dazu kommen Kirchensteuer und individuelle Freibeträge. Bei identischem Brutto sind Unterschiede von deutlich über hundert Euro im Monat völlig normal.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Stand: September 2026.
Quellen: GKV-Spitzenverband, Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026); Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026; § 32a EStG (Einkommensteuertarif); §§ 3 und 4 SolzG 1995 (Freigrenze und Zuschlagssatz); Bundesministerium der Finanzen, Lohn- und Einkommensteuerrechner (bmf-steuerrechner.de).
Bereit, sichtbar zu werden?
Lassen Sie Ihre Arbeitgeberqualität prüfen und tragen Sie das Siegel nach außen.
