Gehaltscheck

Stundenlohn-Rechner: Monatsgehalt und Stundenlohn umrechnen

Der Stundenlohn ist das Brutto-Monatsgehalt geteilt durch die Monatsstunden — und die Monatsstunden sind die Wochenstunden mal 4,33. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Stunden im Monat. Unten rechnet der Rechner beide Richtungen: vom Monatsgehalt zum Stundenlohn und vom Stundenlohn zurück zum Monatslohn, jeweils mit Jahresgehalt und dem Abgleich gegen den Mindestlohn.

Vom Monatsgehalt zum Stundenlohn

brutto je Arbeitsstunde

Vom Stundenlohn zum Monatslohn

brutto im Monat

Die Formel — und der Fehler, den fast alle machen

Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3 (= 4,3333)
Stundenlohn = Brutto-Monatsgehalt ÷ Monatsstunden
Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,3333

Ein Jahr hat 52 Wochen und 12 Monate. 52 geteilt durch 12 ergibt 4,3333 Wochen je Monat, nicht 4. Wer mit vier Wochen rechnet, kommt bei 40 Wochenstunden auf 160 Monatsstunden statt auf 173,33 — und damit auf einen Stundenlohn, der rund 8 Prozent zu hoch ist. Bei 3.000 Euro brutto sind das 18,75 Euro statt der korrekten 17,31 Euro. In einer Gehaltsverhandlung ist dieser Unterschied der Betrag, um den man sich selbst betrügt.

Die Rechnung gilt für Monate mit 30 und mit 31 Tagen gleichermaßen: Beim Monatsgehalt wird nicht nach tatsächlichen Arbeitstagen abgerechnet, sondern jeder Monat mit demselben Betrag. Der Februar hat weniger Arbeitstage als der Juli, das Gehalt ist trotzdem identisch. Deshalb ist der rechnerische Durchschnitt der richtige Nenner und nicht der einzelne Monat.

Vom Stundenlohn zum Monatslohn

Die Umkehrung braucht dieselben zwei Angaben. Ein Stundenlohn von 18 Euro bei 40 Wochenstunden ergibt 3.120 € brutto im Monat und 37.440 € im Jahr. Bei 38,5 Wochenstunden — der verbreiteten tariflichen Vollzeit im Westen — sind es 3.003 € im Monat. Wer ein 13. Monatsgehalt oder eine Jahressonderzahlung bekommt, rechnet diese oben drauf; im Stundenlohn taucht sie nicht auf.

Mindestlohn 2026 als Untergrenze

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € je Zeitstunde, zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, die das Bundeskabinett am 29. Oktober 2025 beschlossen hat; sie setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 um.

Umgerechnet auf das Monatsgehalt heißt das: Bei 40 Wochenstunden sind mindestens 2.409 € brutto im Monat fällig, bei 20 Wochenstunden mindestens 1.205 €. Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 € im Monat — sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht 43 Arbeitsstunden pro Monat, also rund zehn Stunden in der Woche.

Für Arbeitgeber ist der Mindestlohn nicht nur eine Zahl in der Lohnabrechnung. Er wirkt auf das ganze Gefüge: Steigt die Untergrenze um 8,4 Prozent, rückt die Helfertätigkeit an die Fachkraft heran, und der Abstand, der die Ausbildung überhaupt lohnend macht, schrumpft. Wer nur die unterste Stufe nachzieht, bekommt im nächsten Jahr die Frage der Facharbeiter auf den Tisch.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Mitteilung zur Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (29.10.2025). Geringfügigkeitsgrenze: GKV-Spitzenverband, Rechengrößen im Versicherungs- und Beitragsrecht 2026.

Typische Stundenlöhne nach Beruf

Die Monatswerte stammen aus dem Schätzmodell des Statistischen Bundesamtes, gerechnet für dasselbe Musterprofil: 40 Jahre, zehn Jahre im Betrieb, abgeschlossene Berufsausbildung, Betrieb mit 50 bis 249 Beschäftigten, unbefristet, ohne Tarifbindung. Umgerechnet sind sie einmal auf 40 und einmal auf 38,5 Wochenstunden — dieselbe Person, dieselbe Bezahlung, zwei Stundenlöhne mit rund vier Prozent Abstand. Genau deshalb sagt ein Stundenlohn ohne die Wochenstunden dazu wenig aus.

BerufBrutto / Monat40 Std./Woche38,5 Std./Woche
Reinigungskraft 2.953 € 17,04 € 17,70 €
Gebäude- und Textilreinigung 3.257 € 18,79 € 19,52 €
Bauhelfer 3.287 € 18,96 € 19,70 €
Berufskraftfahrer 3.332 € 19,22 € 19,97 €
Fahrgast- und Flugbegleitung 3.350 € 19,33 € 20,08 €
Koch 3.415 € 19,70 € 20,47 €
Verkäufer im Einzelhandel 3.494 € 20,16 € 20,94 €
Hotelfachmann 3.503 € 20,21 € 21,00 €
Gärtner 3.521 € 20,31 € 21,10 €
Elektroniker 3.807 € 21,96 € 22,82 €
Mechatroniker 3.864 € 22,29 € 23,16 €
Erzieher 3.918 € 22,60 € 23,48 €
Bürokaufmann/-frau 3.939 € 22,73 € 23,61 €
Feldwebel 4.010 € 23,13 € 24,04 €
Gesundheits- und Krankenpfleger 4.393 € 25,34 € 26,33 €
Altenpfleger 4.406 € 25,42 € 26,41 €
Softwareentwickler 4.801 € 27,70 € 28,78 €
Tierarzt 5.090 € 29,37 € 30,51 €

Schätzwerte für Vollzeit, keine Zusicherung eines bestimmten Verdienstes. Für den eigenen Fall — mit Bundesland, Abschluss, Betriebsgröße und Berufserfahrung — rechnet der Gehaltscheck; alle Berufe stehen im Berufsverzeichnis.

Was der Stundenlohn nicht sagt

Alle Zahlen hier sind brutto. Vom Bruttostundenlohn gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Wie viel netto ankommt, hängt an der Steuerklasse, an Kindern und an der Krankenkasse — zwei Menschen mit identischem Stundenlohn haben unterschiedlich viel auf dem Konto. Welche Abzüge in welcher Reihenfolge anfallen und wie hoch die Sätze 2026 sind, steht im Ratgeber Nettogehalt berechnen: von brutto auf netto.

Drei weitere Dinge verzerren den Vergleich zweier Stundenlöhne:

Was Arbeitgeber daraus mitnehmen

Bewerberinnen und Bewerber rechnen inzwischen selbst — und sie rechnen in Stunden, nicht in Monatsgehältern. Eine Stellenanzeige mit „attraktiver Vergütung" und ohne Zahl fällt gegen eine mit klarer Spanne zurück, weil sie die erste Filterfrage unbeantwortet lässt. Wie eine Gehaltsspanne sauber formuliert wird, steht im Beitrag Gehaltsspanne in der Stellenanzeige.

Der zweite Punkt betrifft die Wochenstunden. Wer 38,5 statt 40 Stunden anbietet, zahlt bei gleichem Monatsgehalt einen um vier Prozent höheren Stundenlohn — und das ist ein Argument, das in der Anzeige stehen sollte, statt im Arbeitsvertrag versteckt zu bleiben. Dasselbe gilt für Zeitkonten, planbare Schichten und echte Teilzeitmodelle: Sie kosten wenig und wirken genau dort, wo verglichen wird.

Welche Betriebe das schon systematisch machen, zeigt der Arbeitgeber-Katalog — filterbar nach Branche, Region und Benefits.

Wie steht Ihr Unternehmen als Arbeitgeber da?

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Häufige Fragen

Wie rechnet man das Monatsgehalt in einen Stundenlohn um?

Brutto-Monatsgehalt geteilt durch die Monatsstunden. Die Monatsstunden sind die Wochenstunden mal 4,33 — bei 40 Wochenstunden also 173,33 Stunden. Ein Monatsgehalt von 3.000 Euro brutto entspricht damit 17,31 Euro brutto je Stunde.

Warum 4,33 Wochen im Monat und nicht 4?

Weil ein Jahr 52 Wochen hat, aber nur 12 Monate: 52 geteilt durch 12 ergibt 4,3333. Wer mit 4 Wochen rechnet, kommt bei 40 Wochenstunden auf 160 statt 173,33 Monatsstunden und damit auf einen um rund 8 Prozent zu hohen Stundenlohn.

Wie komme ich vom Stundenlohn auf das Monatsgehalt?

Stundenlohn mal Wochenstunden mal 4,33. Bei 18 Euro und 40 Wochenstunden sind das 3.120 Euro brutto im Monat und 37.440 Euro im Jahr. Für den Jahreswert reicht das Monatsgehalt mal zwölf, solange kein 13. Gehalt vereinbart ist.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro je Zeitstunde, ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, die das Bundeskabinett am 29. Oktober 2025 beschlossen hat.

Sind die Werte hier brutto oder netto?

Brutto. Vom Bruttostundenlohn gehen Lohnsteuer und die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und der Krankenkasse ab.

Gilt die Rechnung auch für Teilzeit?

Ja, die Formel ist dieselbe — nur die Wochenstunden ändern sich. Bei 20 Wochenstunden sind es 86,67 Monatsstunden. Wer in Teilzeit denselben Stundenlohn bekommt wie in Vollzeit, verdient also genau die Hälfte, und das ist bei gleicher Tätigkeit auch der gesetzliche Maßstab.

Berechnungsgrundlage der Berufstabelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdiensterhebung, April 2025. Wiedergabe mit Quellenangabe. Mindestlohn: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (Kabinettsbeschluss 29.10.2025), BMAS. Rechengrößen 2026: GKV-Spitzenverband. Alle Werte sind Brutto-Schätzungen und keine Zusicherung eines bestimmten Verdienstes.