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Die Kündigung eines Mitarbeitenden ist eine der schwierigsten Aufgaben für Führungskräfte – und gleichzeitig eine, die selten gut vorbereitet wird. Wie eine Trennung vollzogen wird, sagt viel über die Qualität eines Arbeitgebers aus: Ehemalige Mitarbeitende sprechen über ihre Trennungserfahrung in Netzwerken, auf Bewertungsplattformen und in Bewerbungsgesprächen. Eine professionell, fair und menschlich gestaltete Kündigung schützt das Arbeitgeberimage – eine schlecht gestaltete Kündigung schadet ihm dauerhaft.

Vorbereitung: Was vor dem Gespräch klar sein muss

Eine Kündigung darf keine Überraschung für die Führungskraft sein. Wer kündigt, sollte zuvor:

  • Die rechtlichen Voraussetzungen geprüft haben (Kündigungsschutz, Fristen, Betriebsrat);
  • Die Gründe klar und dokumentiert haben – nicht vage formuliert, sondern konkret belegt;
  • Ausschlussgründe geprüft haben (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft);
  • Den Betriebsrat angehört haben, wenn einer besteht (§ 102 BetrVG);
  • Das Trennungsgespräch vorbereitet haben: Raum, Gesprächspartner, Zeit, nächste Schritte.

Das Trennungsgespräch: Klarheit und Würde

Das Gespräch selbst folgt wenigen, aber wichtigen Prinzipien:

  • Kurz und klar: Nicht endlos einleiten. Nach spätestens 2 Minuten klar sagen, worum es geht. Lange Vorreden verstärken die Belastung.
  • Begründung nennen: Ohne Begründung ist die Kündigung für die betroffene Person schwer zu verarbeiten. Die Gründe sollten ehrlich, aber respektvoll kommuniziert werden.
  • Keine Diskussion führen: Das Gespräch dient der Mitteilung, nicht der Verhandlung. Wenn die Kündigung ausgesprochen ist, ist sie ausgesprochen.
  • Nächste Schritte klar benennen: Wann endet das Arbeitsverhältnis? Wie wird mit laufenden Projekten umgegangen? Welche Unterlagen werden wann ausgehändigt?
  • Menschlich bleiben: Eine kurze Anerkennung der Zusammenarbeit und das Angebot, ein faires Arbeitszeugnis auszustellen, kosten nichts und hinterlassen ein bleibendes Bild.

Das Arbeitszeugnis: Qualitätssignal nach außen

Das Arbeitszeugnis ist der letzte Kontaktpunkt zwischen Arbeitgeber und scheidender Mitarbeiterin oder scheidendem Mitarbeiter. Ein gutes Zeugnis ist wohlwollend und wahrheitsgemäß. Die sogenannte Zeugnissprache hat eigene Konventionen – HR-Fachleute und Personalberater kennen die codierten Formulierungen. Best Practice: das Zeugnis zeitnah ausstellen und bei gutem Verlassen aktiv anbieten, nicht abwarten.

Outplacement: Investition in den Ruf

Betriebe, die bei betriebsbedingten Kündigungen aktiv bei der Stellensuche unterstützen – durch Outplacement-Programme, Empfehlungsschreiben, Netzwerkkontakte – signalisieren: Wir übernehmen Verantwortung für Menschen, auch wenn das Verhältnis endet. Das wirkt nicht nur auf die Betroffenen, sondern auch auf die verbleibende Belegschaft, die beobachtet, wie mit Menschen umgegangen wird.

Der Blick auf die Verbleibenden

Jede Kündigung beeinflusst das gesamte Team. Mitarbeitende beobachten genau, ob Trennungen fair, transparent und respektvoll vollzogen werden. Wer das erlebt, zieht Rückschlüsse auf die eigene Sicherheit und die Qualität des Arbeitgebers. Kommunizieren Sie, was Sie dürfen – ohne Details über die Einzelperson. Schweigen beunruhigt mehr als ehrliche, respektvolle Kommunikation.

Das Kündigungsgespräch: Vorbereitung und Durchführung

Das Gespräch selbst ist der entscheidende Moment – und der häufigste Fehler ist, ihn nicht ausreichend vorzubereiten. Was professionelle Führungskräfte beachten:

  • Zeitpunkt: Montagmorgen und Freitagmittag sind schlechte Zeitpunkte. Donnerstagvormittag gibt der Person Zeit, erste Schritte einzuleiten, ohne ein Wochenende allein damit zu sein.
  • Ort: Kein offenes Büro, kein Großraum. Ein ruhiger, vertraulicher Raum ist Pflicht.
  • Kürze: Das Gespräch sollte nicht länger als 15–20 Minuten dauern. Lange Erklärungen werden nicht verarbeitet. Die Kündigung klar aussprechen – dann Fragen zulassen.
  • HR oder Zeuge: Bei rechtlich heiklen Fällen sollte eine zweite Person dabei sein – als Zeuge, nicht als Beistand.

Nach der Kündigung: Arbeitszeugnis und Team-Kommunikation

Wie die Trennung intern kommuniziert wird, prägt das Arbeitgeberimage nachhaltig. Empfehlungen:

  • Arbeitszeugnis: Sofort nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausstellen. Arbeitnehmende haben ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis – Verzögerungen führen zu Rechtsstreitigkeiten.
  • Team informieren: Bevor Gerüchte entstehen, sollte das Team informiert werden – respektvoll, ohne Details über die Kündigung preiszugeben.
  • Offboarding-Prozess: Wissensübergabe, Zugänge sperren, Übergabedokumentation. Wer das strukturiert handhabt, verhindert operationale Lücken.

Mehr zum professionellen Umgang mit Führungsaufgaben: Leadership-Exzellenz: Führungskraft werden.

Vor der Kündigung: Alternativen ernsthaft prüfen

Eine Kündigung sollte das letzte Mittel sein – nicht, weil Trennung per se falsch wäre, sondern weil die Alternativen oft günstiger und fairer sind. Dazu gehört zuerst das ehrliche Kritikgespräch mit konkreten, überprüfbaren Erwartungen und einem realistischen Zeitrahmen: Viele Leistungsprobleme sind Führungs- oder Rollenprobleme und lösen sich, wenn sie klar benannt werden. Bei dauerhaftem Mismatch kann eine Versetzung auf eine passendere Position beide Seiten retten. Und wo die Trennung unausweichlich ist, ist der Aufhebungsvertrag häufig der sauberere Weg: planbar für beide Seiten, ohne Prozessrisiko – allerdings mit einem Punkt, der offen angesprochen werden muss: Für die betroffene Person kann ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Faire Arbeitgeber benennen das aktiv und gleichen es bei der Abfindung mit ein.

Was eine schlecht geführte Trennung wirklich kostet

Ein erheblicher Teil ausgesprochener Kündigungen landet vor dem Arbeitsgericht – und die meisten dieser Verfahren enden im Vergleich mit Abfindung. Das eigentliche Risiko ist dabei der Annahmeverzugslohn: Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest, muss der Arbeitgeber das Gehalt für die gesamte Prozessdauer nachzahlen – bei langen Verfahren ein fünfstelliger Betrag, zusätzlich zu Anwaltskosten und gebundener Führungszeit. Saubere Dokumentation, eingehaltene Formvorschriften und eine faire Gesprächsführung sind deshalb keine Kür, sondern das günstigste Risikomanagement, das es im Arbeitsrecht gibt.

Zur rechtssicheren Gestaltung des Arbeitszeugnisses: Arbeitszeugnis erstellen.

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung steht in der Regel die Abmahnung; eine einvernehmliche Alternative ist der Aufhebungsvertrag.

Wie gute Arbeitgeber das in der Praxis umsetzen, zeigt der Katalog der ausgezeichneten Betriebe — geprüft nach einer transparenten Methodik über vier Dimensionen.

Häufige Fragen

Was muss man bei einer Kündigung beachten?

Eine Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen (§ 623 BGB) – eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist unwirksam. Zu beachten sind außerdem die Kündigungsfristen, eine eventuelle Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG) und ein möglicher Sonderkündigungsschutz.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit gestaffelt – von einem Monat nach zwei Jahren bis zu sieben Monaten nach 20 Jahren. In der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen.

Braucht man einen Kündigungsgrund?

In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden und nach sechs Monaten Beschäftigung greift das Kündigungsschutzgesetz: Die Kündigung muss dann sozial gerechtfertigt sein – also personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung nötig.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Unwirksam ist eine Kündigung unter anderem bei fehlender Schriftform, unterlassener Betriebsratsanhörung, fehlender sozialer Rechtfertigung im Geltungsbereich des KSchG oder bei Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung) ohne behördliche Zustimmung.

Quellen: Bundesarbeitsgericht, aktuelle Rechtsprechung 2025; SHRM Separation Best Practices 2024; Kienbaum, Outplacement-Report Deutschland 2025.

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