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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland für Arbeitgeber kein optionaler Benefit – sie ist gesetzlich verankert. Gleichzeitig ist das Niveau der bAV-Angebote in vielen Betrieben auf dem gesetzlichen Minimum geblieben, obwohl ein überdurchschnittliches Angebot im Wettbewerb um Fachkräfte einen messbaren Unterschied macht. Dieser Leitfaden erklärt, was gesetzlich gilt, was darüber hinaus möglich ist – und wie Arbeitgeber die bAV als Arbeitgebermerkmal nutzen können.
Gesetzliche Grundlage: Was Pflicht ist
Seit 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge (§ 1a BetrAVG). Das bedeutet: Wer als Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV umwandeln möchte, kann das verlangen. Der Arbeitgeber muss einen Durchführungsweg anbieten – er kann aber einen vorhandenen Rahmenvertrag als Standard setzen.
Seit 2019 gilt: Arbeitgeber müssen auf Entgeltumwandlungen einen Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 % zahlen – sofern durch die Umwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge gespart werden (was in der Regel der Fall ist). Dieser Zuschuss gilt für Neuverträge seit 2019 und für Bestandsverträge seit 2022.
Die fünf Durchführungswege
Die bAV kann über verschiedene Wege organisiert werden:
- Direktversicherung: Der häufigste Weg im Mittelstand. Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Mitarbeitenden ab. Einfach zu verwalten, transparent für den Mitarbeitenden.
- Pensionskasse: Überbetriebliche Versorgungseinrichtung, häufig branchenspezifisch (z. B. Metallrente, ZVK Bau).
- Pensionsfonds: Kapitalmarktnahe Anlage, höhere Renditechance mit entsprechendem Risiko.
- Unterstützungskasse: Steuerlich vorteilhaft für höhere Einkommensgruppen, aber administrativ aufwändiger.
- Direktzusage (Pensionszusage): Arbeitgeber sichert direkt eine Rentenleistung zu. Bilanziell aufwändig, v. a. für GmbH-Geschäftsführer relevant.
Für die meisten mittelständischen Betriebe ist die Direktversicherung der einfachste und transparenteste Weg.
Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die bAV hat einen erheblichen steuerlichen Hebel:
- Arbeitnehmer: Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 3.624 €/Jahr) sind steuer- und sozialversicherungsfrei;
- Weitere 4 % sind steuerbefreit, aber sozialversicherungspflichtig;
- Arbeitgeber: Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig;
- Der Pflicht-AG-Zuschuss (15 %) ist für den Arbeitgeber ebenfalls abzugsfähig.
In der Gesamtrechnung ist ein Arbeitgeber-bAV-Zuschuss für beide Seiten effizienter als eine gleichwertige Gehaltserhöhung.
bAV als Recruiting-Argument
Eine bAV, die über das gesetzliche Minimum hinausgeht, ist ein konkreter Benefit, der in Stellenanzeigen und Bewerbungsgesprächen Gewicht hat – besonders für Arbeitnehmende ab 35, die die Rentenvorsorge ernst nehmen. Laut einer Forsa-Umfrage (2024) wäre für 58 % der deutschen Berufstätigen eine bessere bAV ein relevantes Argument für einen Arbeitgeberwechsel.
Was konkret kommuniziert werden kann:
- Höhe des Arbeitgeberzuschusses (z. B. 20 % statt gesetzlich vorgeschriebener 15 %);
- Ob Eigenanteile des Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber co-finanziert werden;
- Ob die bAV unverfallbar ist (sofort oder nach Wartezeit);
- Ob es einen Rahmenvertrag mit besonders günstigen Konditionen gibt.
Praktische Umsetzung: Einstieg für kleine Betriebe
Für Betriebe ohne bestehende bAV-Lösung ist der einfachste Einstieg ein Rahmenvertrag mit einer Direktversicherung über einen Versicherungsmakler oder über branchenspezifische Pensionskassen. Die Verwaltung ist dann ausgelagert; der Arbeitgeber muss nur die Beiträge weiterleiten und die gesetzlichen Zuschüsse abführen. Mehr zu Vergütungsstrukturen und Transparenz: EU-Entgelttransparenz 2026.
bAV kommunizieren: Wer nicht erklärt, verliert den Vorteil
Betriebliche Altersvorsorge ist in Stellenanzeigen und Gesprächen häufig unterrepräsentiert – obwohl sie ein finanziell signifikanter Benefit ist. Das Problem: Viele Mitarbeitende verstehen nicht, was bAV konkret bedeutet, und wertschätzen sie daher kaum. Was hilft:
- Im Onboarding einen kurzen bAV-Überblick geben: Was ist es? Was spart der Mitarbeitende durch die Entgeltumwandlung? Was schießt der Arbeitgeber zu?
- In der Stellenanzeige konkret benennen: „Arbeitgeberzuschuss zur bAV in Höhe von X %" ist verständlicher als „betriebliche Altersvorsorge möglich";
- Auf der Karriereseite als konkreter Benefits-Punkt aufführen.
bAV als Teil eines vollständigen Benefits-Pakets
Isoliert kommuniziert ist bAV ein Nischenbenefit. Als Teil eines strukturierten Benefits-Pakets – zusammen mit Krankenversicherungszuschuss, Jobrad, Weiterbildungsbudget und Homeoffice-Regelung – entsteht ein kohärentes Bild des Arbeitgebers. Ein weiterer Baustein: Betriebliches Gesundheitsmanagement. Laut Forsa-Befragung (2025) sind Benefits-Pakete mit bAV-Bestandteil für 67 % der Befragten über 40 ein relevanter Arbeitgeberfaktor. Jüngere Mitarbeitende priorisieren oft Flexibilität und Entwicklung höher – was die bAV ergänzt, aber nicht ersetzt. Eine vollständige Benefits-Aufstellung gehört auf jede Karriereseite. Mehr: Work-Life-Balance als Arbeitgeberfaktor.
Wie gute Arbeitgeber das in der Praxis umsetzen, zeigt der Katalog der ausgezeichneten Betriebe — geprüft nach einer transparenten Methodik über vier Dimensionen.
Häufige Fragen
Ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber Pflicht?
Teilweise: Seit 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) – verlangt ein Beschäftigter, einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV umzuwandeln, muss der Arbeitgeber einen Durchführungsweg anbieten. Er kann dabei einen vorhandenen Rahmenvertrag als Standard setzen. Aktiv eine bAV anbieten muss der Arbeitgeber nicht – aber wer nur das Pflichtminimum erfüllt, verschenkt einen wirksamen Benefit im Fachkräftewettbewerb.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur bAV?
Gesetzlich vorgeschrieben sind 15 % Zuschuss auf Entgeltumwandlungen, sofern der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart – was in der Regel der Fall ist. Die Pflicht gilt für Neuverträge seit 2019 und für Bestandsverträge seit 2022. Da die Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers meist bei rund 20 % liegt, ist ein freiwillig erhöhter Zuschuss von 20 % oder mehr kostenneutral möglich – und ein konkretes, kommunizierbares Differenzierungsmerkmal.
Welcher bAV-Durchführungsweg eignet sich für kleine Betriebe?
Für die meisten mittelständischen Betriebe ist die Direktversicherung der einfachste und transparenteste Weg: Der Arbeitgeber schließt eine Renten- oder Lebensversicherung für den Mitarbeitenden ab, die Verwaltung übernimmt der Versicherer. Der praktikabelste Einstieg ist ein Rahmenvertrag über einen Versicherungsmakler oder eine branchenspezifische Pensionskasse wie die MetallRente. Der Arbeitgeber muss dann nur Beiträge weiterleiten und den gesetzlichen Zuschuss abführen – der Verwaltungsaufwand bleibt minimal.
Wie viel kann steuerfrei in die bAV eingezahlt werden?
Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind steuer- und sozialversicherungsfrei – 2025 entspricht das 3.624 € pro Jahr. Weitere 4 % sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Für den Arbeitgeber sind sowohl die Beiträge als auch der Pflichtzuschuss als Betriebsausgaben abzugsfähig. In der Gesamtrechnung ist ein bAV-Zuschuss für beide Seiten effizienter als eine gleich hohe Gehaltserhöhung – ein Argument, das im Mitarbeitergespräch oft überzeugt.
Ist die bAV ein wirksames Recruiting-Argument?
Ja, besonders ab der Lebensmitte: Laut Forsa-Umfrage (2024) wäre für 58 % der deutschen Berufstätigen eine bessere bAV ein relevantes Argument für einen Arbeitgeberwechsel. Entscheidend ist die Konkretheit der Kommunikation – „Arbeitgeberzuschuss von 20 % statt der gesetzlichen 15 %" wirkt, „betriebliche Altersvorsorge möglich" nicht. Wer zusätzlich im Onboarding kurz erklärt, was die Entgeltumwandlung dem Einzelnen bringt, sorgt dafür, dass der Benefit auch wertgeschätzt wird.
Konkrete Zahlen dazu, welche Benefits Spitzenarbeitgeber wirklich bieten, liefert unser Benefits-Report 2026 – die Auswertung von 198 ausgezeichneten Betrieben.
Quellen: Betriebsrentengesetz (BetrAVG); Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bAV-Leitfaden 2025; Forsa, bAV-Befragung Deutschland 2024; Deutsche Rentenversicherung, Betriebliche Altersvorsorge 2025.
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