Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AD Consulting, Ruhrallee 9, 44139 Dortmund, vertreten durch Anna Deimann

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 

1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.

1.3 AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) aus.

 

2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung

 2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) gilt folgendes:

AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) betreut die Kunden insbesondere im Bereich Marketing. AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) listet Unternehmen auf einer Online-Plattform. AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. 

2.2 AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) ist verpflichtet seine Dienstleistung sorgfaltsgemäß zu erbringen. AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.

2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.

2.4 AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu. 

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.

Der Vertrag zwischen AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen. 

Wenn vom Kunden angefordert, erfolgt nur eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.

3.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.

 

4. Mitwirkungspflicht/Abnahmepflicht des Kunden

4.1 Zur Einhaltung seiner Leistungspflichten ist AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet bei der Leistungserbringung seitens AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht. 

4.2 Erfolgen die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden. 

4.3 Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder Zugänge von dem Kunden vorliegen, wird der betreffende Bereich erstmal nach unseren Erfahrungen, die in der Vergangenheit schon funktioniert haben aufgebaut. Liegen die Informationen vor, so kann AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) die Daten anpassen, insofern der Kunde Änderungswünsche hat.

4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht. 

4.5 Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:

  • AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) ist berechtigt vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
  • Der Kunde ist verpflichtet die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen. Die AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) wird die Mängel anschließend beheben.
  • Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche nicht schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) ist ferner berechtigt den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tage zur Abnahme aufzufordern. 
  • Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde vorleistungsverpflichtet. 
  • Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

 

5. Laufzeit/Rücktritt/Kündigung

5.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

5.2 Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

6. Verzug des Kunden

6.1 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.

6.2 AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) hat das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Kunde mit der seiner fälligen Zahlung zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

6.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung von AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.  Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) aus.

7.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.

7.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Rechnung, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.  

7.4 Etwaige Rückerstattungen werden als Guthaben für weitere Dienstleistungen gutgeschrieben und sind nicht auszahlfähig.

7.5 AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) ist berechtigt, fällige Forderungen von Drittanbietern wie Digistore24 einziehen zu lassen. 

7.6 Kann der Betrag per Drittanbieter nicht eingezogen werden, so muss der Kunde ihn innerhalb drei Werktagen an AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) überweisen.

 

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Gegen Ansprüche von AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.

 

9. Haftung

9.1 AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.  

9.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:

  1. der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) verpflichtet sich dazu keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

10.2 AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) weist sie darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann.  Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. 

In diesem Zusammenhang stellt der Kunde AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) die Verstöße alleine zu vertreten hat.

 

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen von AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken), verbleiben bei AD Consulting. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist verboten. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von AD Consulting. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.                                    

 

12. Rechte Dritter

12.1 Stellt der Kunde AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. 

12.2 Der Kunde stellt AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

 

13. Referenzwerbung

13.1 Der Kunde erklärt sich damit ist damit einverstanden, dass AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) zum Zweck der Information über die Leistungserbringung bzw. der Zusammenarbeit, den Namen und das Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite von AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) und den Social-Media-Auftritten von AD Consulting (Spitzen-Arbeitgeber.de) verwenden darf und damit werben kann.

13.2 Bei Widerruf an folgende E-Mail Adresse wenden: info@annadeimann.de

 

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund.

14.2 Es gilt deutsches Recht.

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Gerne helfen wir Ihnen! Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@spitzen-arbeitgeber.de